Führerschein & Verkehr

Allgemeines zur Fahrerlaubnisverordnung

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

  • Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine - Anlage 8e FeV
  • näheres hierzu bei der Führerscheinstelle LRA Regensburg (siehe "Pflichtumtausch für unbefristete Führerscheine"  >>>  z.B. Voraussetzungen, Verfahrensablauf, Unterlagen, Kosten)

       Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html

 


Verkehrsunfall

Fahrerflucht:   Weiterfahren darf nur, wer sich mit den Unfallbeteiligten über die Schadenabwicklung geeinigt hat. Ansonsten gilt: Bloß nicht zu früh wegfahren. Fahrerflucht ist eine Straftat. Einen Zettel oder eine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer klemmen, reicht nicht aus. Im Zweifel rufen Sie die Polizei.

Versicherer unbekannt:   Ist der Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers unbekannt, können Sie den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, kostenfrei unter 0800 2 502600. Aus dem europäischen Ausland erreichen Sie den Zentralruf unter +49 40 300330300

 


Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV: § 48a Voraussetzungen

 


Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Das KBA www.kba.de bietet eine Vielzahl an Informationen:

  • Fahreignungs-Bewertungssystem (alles zum Thema "Punkte", Antrag auf Punkteauskunft, Punktesystem, Löschung der Punkte und vieles mehr)
  • Zentrale Register (u.a. das Fahreignungsregister; hier werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert)
  • Bußgeldkatalog (Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog) als PDF zum Download
  • Statistiken (Überblick zu amtlichen Zahlen und Fakten rund um das KfZ und seine Nutzer)
  • Typgenehmigung
  • Fahrerlaubnisklassen

 


Digitale Knöllchen

Falschparker & Co werden in der Oberpfalz ab sofort per App erfasst. Statt eines Strafzettels gibt es einen QR-Code zur Bezahlung entweder "Am Fahrzeug" oder "Persönlich".

Nähere Information für Betroffene (Erklärvideo und Antworten auf häufig gestellte Fragen) können auf dem Bürger-Infoportal unter www.info-bussgeld.polizei.bayern.de unter Hilfe bzw. FAQ abgerufen werden.

Informationen des Bayerischen Rundfunk und des Polizeipräsidiums Oberpfalz

 


Straßenverschmutzungen

Oftmals kommt es zur Ernetzeit zu Verschmutzungen der Straßen. Wird diese Verschmutzung dann durch Regen oder Nebel nass, bildet sich auf der Straße ein Schmierfilm, der eine ähnliche Wirkung wie Glatteis hat und zu einem erhöhten Unfallrisiko führt.

  • Gemäß §32 Verkehrshindernisse Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Verursacher der Straßenverschmutzungen dazu verpflichtet, diese unverzüglich wieder zu beseitigen.
  • für verschmutzte Straßenabschnitte gilt zudem die Verkehrssicherungspflicht.
  • verwiesen wird auch auf Art.16 Verunreinigung Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG). 

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Wertingen (AELF) greift auch das Thema "Wer ist verantwortlich?" auf.

 


Verkehrslage ... für den schnellen Überblick

Bayerninfo (Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) kombiniert Daten aus verschiedenen Quellen zu einer umfassenden Verkehrslage. Für 55.000 km Straßen liegen Echtzeitdaten vor, aus denen Staumeldungen berechnet werden. Die Polizei liefert zusätzliche Gefahrensituationen. Autobahndirektionen, Bauämter, Landkreise und Städte melden die von ihnen betreuten Baustellen und Sperrungen. In der Verkehrslagekarte ist ein Routenplaner für alle Verkehrsmittel integriert. Hier fließen auch Echtzeit-Daten des öffentlichen Verkehrs mit ein.   

Mobilität für unterwegs - BayernInfo Maps & Bayernnetz für Radler App