Rettungsgasse & Falschparker

Rettungsgasse rettet Leben!

Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, DLRG und THW haben alle das gleiche Problem:

Auf dem Weg zur Einsatzstelle fehlt das richtige Verständnis der anderen Verkehrsteilnehmer schnell und gefahrlos freie Bahn zu schaffen!

(Quelle: Rettungsgasse rettet Leben)


Der ADAC bietet ebenfalls Informationen zur Rettungsgasse, erklärt dies sogar in einem kurzen Video und klärt Fragen wie ...

  • Wie bilde ich die Rettungsgasse?
  • Darf ich den Standstreifen befahren?
  • Darf ich in der Rettungsgasse nach vorne fahren?
  • Wie verhalte ich mich im Bereich einer Baustelle mit Fahrbahnverengung?
  • Gibt es Ausnahmeregelungen für Motorräder?
  • Muss ich auch im Ausland eine Rettungsgasse bilden?
  • Welche Bußgelder können in Deutschland verhängt werden?

Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. bietet einen Flyer:

Verhalten bei Unfällen & Pannen, sowie Grundregeln der Rettungsgasse (1,1 MB)

 


Zugeparkte Straßen – wenn Falschparker die Feuerwehr behindern

Es ist wohl die wichtigste Regel, die Autofahrer beim Parken beachten müssen: Rettungswege freihalten!

Falschparker sind für alle lästig. Aber vor allem gefährden sie massiv Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst, riskieren damit schlichtweg Menschenleben.

Warum? Löschfahrzeuge und Drehleitern kommen nicht durch zugeparkte Straßen bis zum Einsatzort, Drehleitern können als Rettungsmittel nicht vor dem Brandobjekt platziert werden, Hydranten werden zugeparkt – es gibt unzählige Erklärungen.

Parken Sie daher bitte so, dass auch Großfahrzeuge der Feuerwehr die Straßen zügig befahren können. Besonders Kreuzungsbereiche in Wohngebieten, Feuerwehrzufahrten und Wendhammer sind ausreichend freizuhalten.

Bitte beachten Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeuge folgendes:    §12 StVO Halten und Parken

  • Parken Sie nicht in unmittelbaren Kreuzungs- oder Einmündungsbereichen und halten Sie mindestens 5m Abstand von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
  • Parken Sie nicht in engen Straßen wechselseitig und lassen Sie mindestens 3,05 m Durchfahrtsbreite frei (2,55m aus §32 Abs.1 Nr.1 StVZO + 0,50m Sicherheitsabstand lt. Rechtssprechung)
  • Parken Sie nicht in Feuerwehrzufahrten - diese sind speziell mit Schildern gekennzeichnet
  • Parken Sie nicht vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf Gehwegen, vor Bordsteinabsenkungen oder über Schachtdeckeln
  • Parken Sie nicht im Parkverbot

Achten Sie bitte stets darauf, dass die Durchfahrt für Großfahrzeuge der Feuerwehr und für den Rettungsdienst gewährleistet ist. Stellen Sie ihr Auto grundsätzlich nicht verbotswidrig ab, auch wenn Sie nur „eine Minute“ weg sind. Eine Minute länger im Feuer oder bei einem Herzinfarkt können tödlich sein.

Das Blockieren von Straßen oder Flächen für die Feuerwehr ist kein Kavaliersdelikt. Das Fahrzeug wird dann kostenpflichtig abgeschleppt. Zudem droht ein Bußgeld.

Daher der Appell: Parken Sie richtig und umsichtig – auch zu Ihrer Sicherheit! Rücksicht rettet Leben!

Wir würden Sie gerne retten - wenn Sie uns lassen!   Dieses Bild sagt doch schon alles:

Quelle: https://www.feuerwehrmagazin.de/nachrichten/news/wenn-falschparker-die-feuerwehr-behindern-69343